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Einige Hinweise für Beunruhigte: Bei einem Mahnbescheid wird vom ausstellenden Gericht nicht geprüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Beim Widerspruch reicht es, das Feld (Allen Forderungen wird widersprochen) anzukreuzen und den Bescheid ans Gericht zurückzuschicken.
Wird nicht widersprochen, wird die Forderung automatisch rechtskräftig, d.h. sie kann auch mit dem Gerichtsvollzieher zwangsweise eingetrieben werden.

Wird widersprochen, dann muss derjenige, der den Mahnbescheid beim Gericht beanrtragt hat, nachweisen, daß seine Forderung rechtens ist. Dazu muss auch eine weitere Gerichtsgebühr im voraus entrichtet werden. Zudem ist bekannt, daß in aller Regel ein solcher Mahnbescheid letzten Endes nicht 'durchgeht'; das wissen auch die Abzocker. Es ist deswegen auch nicht bekannt, daß noch jemals eines der Abzockeransinnen weiter verfolgt wurde, sprich es verläuft im Sande. Mahnschreiben, Inkassodrohungen sind lediglich vorsätzliche Panikmache. Leider zahlen deshalb viele - Falsch!
Die Abzocker fühlen sich genau damit in ihrem Vorgehen bestätigt und werden immer frecher
und vervielfältigen sich uferlos - wie es bereits jetzt der Fall ist. Allerdings gibt es immer wieder ein paar Horrormeldungen,daß...
...  Abzocker dennoch Recht erhielten.
Das geht nur dann durch, wenn Fristen veräumt wurden, also zB kein Einspruch eingelegt wurde,
  zum Termin nicht erschienen wurde (Versäumnisurteil),  oder wissentlich und vorsätzlich deren Service benutzt wurde, und das auch zugegeben wird. Dabei ergibt sich die Frage, ob nicht auch diese Vorgänge getürkt wurden mit  gekauften Personen, eben um mit dem 'Erfolg' dann Angst und Schrecken verbreiten zu können.
... in der Bestätungsmail ein Trojaner enthalten ist, der Tastatureingaben mitschreibt und berichtet.
Der würde dann beim Online- Banking die Eingaben (Kontonummer, Passwort) berichten.
Eine verbindliche Bestätigung über so einen Trojaner gibt es bis jetzt jedoch nicht (19.11.2010).
Jedoch empfiehlt sich zukünftig eine sehr genau Kontrolle des Kontos wegen der Kleinbeträge.
Es könnte -obwohl es natürlich strafbar ist- von dem Konto etwas eingezogen werden (mir passiert);
das kann aber auch bei normaler Überweisung passieren. Deswegen ist Internetbanking nicht unsicher.
Sollte so etwas passieren -vorzugsweise zum Jahresende-, dann sofort zurückbuchen. (Die Bank hilft).

Ein typischer Einschüchterungs-Versuch (3,4-MB),
 
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